Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.
Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute