Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Meldewesen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gremiendienst

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuenkirchen: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de