Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen.
Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor.
Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält.
Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.
Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.
Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.
Sollten Sie eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen, ist eine Vollmacht und ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, unterliegen Sie wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.
Wenn Sie im Ausland wohnen und sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu zwei Monaten aufhalten, ohne eine eigene Wohnung zu beziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.
Widerspruch Datenübermittlung:
Bürger können der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen widersprechen.
Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen.
Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor.
Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält.
Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.
Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.
Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.
Sollten Sie eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen, ist eine Vollmacht und ein gültiger Ausweis vorzulegen.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, unterliegen Sie wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.
Wenn Sie im Ausland wohnen und sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu zwei Monaten aufhalten, ohne eine eigene Wohnung zu beziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.
Widerspruch Datenübermittlung:
Bürger können der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen widersprechen.
Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden
- Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.
- alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden
- Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
gebührenfrei
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch, wenn Sie sich im Bürgerbüro anmelden.
Wenn Sie ein KFZ besitzen denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Fahrzeug umgemeldet werden muss. Informationen finden Sie hier:
- Das Fahrzeug hat bereits ein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Änderung Halterdaten - Das Fahrzeug hat kein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Zulassungsvorgänge ohne Halterwechsel
Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch, wenn Sie sich im Bürgerbüro anmelden.
Wenn Sie ein KFZ besitzen denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Fahrzeug umgemeldet werden muss. Informationen finden Sie hier:
- Das Fahrzeug hat bereits ein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Änderung Halterdaten - Das Fahrzeug hat kein Kennzeichen des Landkreises Oldenburg:
Weitere Informationen auf der Internetseite - Zulassungsvorgänge ohne Halterwechsel
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz