Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen.
    Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor.

    Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

    Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält.

    Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.

    Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.

    Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.

    Sollten Sie eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen, ist eine Vollmacht und ein gültiger Ausweis vorzulegen.


    Ausnahmen von der Meldepflicht:
    Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, unterliegen Sie wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.

    Wenn Sie im Ausland wohnen und sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu zwei Monaten aufhalten, ohne eine eigene Wohnung zu beziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.


    Widerspruch Datenübermittlung:

    Bürger können der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen widersprechen.

    Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.



    Allgemeine Informationen

    Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen.
    Das Bundesmeldegesetz sieht hierfür eine Frist von 2 Wochen ab Zuzug vor.

    Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

    Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält.

    Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.

    Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.

    Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.

    Sollten Sie eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen, ist eine Vollmacht und ein gültiger Ausweis vorzulegen.


    Ausnahmen von der Meldepflicht:
    Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, unterliegen Sie wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.

    Wenn Sie im Ausland wohnen und sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu zwei Monaten aufhalten, ohne eine eigene Wohnung zu beziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.


    Widerspruch Datenübermittlung:

    Bürger können der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen widersprechen.

    Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 21 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-300

    Fax: 04222 44-520

    E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.de

    Weitere Informationen

    Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2023 (von: Webservice, Gemeinde Ganderkesee)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Ganderkesee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    • alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden
    • Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.
    • alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden
    • Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    gebührenfrei

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ganderkesee: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch, wenn Sie sich im Bürgerbüro anmelden.

    Wenn Sie ein KFZ besitzen denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Fahrzeug umgemeldet  werden muss. Informationen finden Sie hier:

    Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch, wenn Sie sich im Bürgerbüro anmelden.

    Wenn Sie ein KFZ besitzen denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Fahrzeug umgemeldet werden muss. Informationen finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)