Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden. Montag: von 08:00 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: und 14:00 bis 17:45 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
Kontaktperson
Herr Nyenhuis
Frau Hunfeld
Frau Hannen
Frau Hunfeld
Zentrale
Telefon Festnetz: +49 63 402150
Fax: +49 63 402162
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz