Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    26188 Edewecht

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Marktplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Marktplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Edewecht Markt
      Linie:
      • Bus: 380 und 393

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04405 916-1149

    Telefon Festnetz: 04405 916-0

    E-Mail: buergerbuero@edewecht.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Edewecht

    Empfänger: Gemeinde Edewecht

    IBAN: DE48 2802 0050 1503 5017 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG

    Gemeinde Edewecht

    Empfänger: Gemeinde Edewecht

    IBAN: DE74 2806 1822 0011 4634 00

    BIC: GENODEF1EDE

    Bankinstitut: Volksbank Ammerland-Süd

    Gemeindekasse Edewecht

    Empfänger: Gemeindekasse Edewecht

    IBAN: DE11 2805 0100 0042 4035 01

    BIC: SLZODE22XXX

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English