Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Stadt Wilhelmshaven - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Rathaus
Bus: Linie 6
Bus: Linie 2
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04421 16-3232
Fax: 04421 16-1869
E-Mail: buergeramt@wilhelmshaven.de(Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen: Ausweisdokumente aller Art Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen) Auskunfts- und Übermittlungssperren Führungszeugnisse Auszüge aus dem Gewerbezentralregister Untersuchungsberechtigungsscheine Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.)
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz