Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Wilhelmshaven - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 10

    26382 Wilhelmshaven

    RATRiUM

    Rathaus

    Bus: Linie 6

    Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr (durchgehend) Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04421 16-3232

    Fax: 04421 16-1869

    E-Mail: buergeramt@wilhelmshaven.de(Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen: Ausweisdokumente aller Art Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen) Auskunfts- und Übermittlungssperren Führungszeugnisse Auszüge aus dem Gewerbezentralregister Untersuchungsberechtigungsscheine Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.)

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: Stefan Antheck)

    Technisch geändert am 16.11.2021 (von: Antheck, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)