Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Die Anmeldung einer weiteren Wohnung in Oldenburg neben Ihrer Hauptwohnung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen und kann frühestens am Tag des tatsächlichen Einzugs verarbeitet werden.
Ein Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Eine amtliche Anmeldebestätigung wird als Nachweis über die Anmeldung ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 1. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung (siehe Formulare)
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder Reisepass)
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
- bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
- zusätzlich bei Bevollmächtigung:
- Anmeldeschein (siehe Formulare)
- Vollmacht (siehe Formulare) und Ausweisdokument des Bevollmächtigten. Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Hinweis:
Hilfreich wäre, wenn Sie bei persönlicher Vorsprache Ihr Stammbuch mit vorlegen, da wir aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen können.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Anmeldeschein » (PDF, 152 kB, barrierefrei)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten » (PDF, 92 kB, barrierefrei)
- Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung (nur notwendig, wenn in Oldenburg eine Nebenwohnung angemeldet werden soll) » (PDF, 679 kB, barrierefrei)
- Vollmacht zur An-/Ummeldung » (PDF, 6 MB, barrierefrei)
- Wohnungsgeberbestätigung » (PDF, 690 kB, barrierefrei)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
- §§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Die Wohnsitzanmeldung ist persönlich nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord möglich.
Im Anschluss wird Ihnen die Anmeldebestätigung direkt ausgehändigt.
Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Für die Anmeldung einer Nebenwohnung in Oldenburg, ist der Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung auszufüllen (siehe Formulare).
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Nebenwohnsitzanmeldung vorzunehmen.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Sie müssen Ihren neuen Nebenwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Bei Anmeldung einer Nebenwohnung informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Hauptwohnung.
Widerspruchsrecht:
- Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz