Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Allgemeine Informationen

    Geamtthemenübersicht Wohnsitz

    Die Anmeldung einer weiteren Wohnung in Oldenburg neben Ihrer Hauptwohnung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen und kann frühestens am Tag des tatsächlichen Einzugs verarbeitet werden.

    Ein Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

    Eine amtliche Anmeldebestätigung wird als Nachweis über die Anmeldung ausgestellt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    • Wohnungsgeberbestätigung (seit 1. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung (siehe Formulare)
    • gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder Reisepass)
    • bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
    • Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
      • bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
    • Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
      • bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
    • zusätzlich bei Bevollmächtigung:
      • Anmeldeschein (siehe Formulare)
      • Vollmacht (siehe Formulare) und Ausweisdokument des Bevollmächtigten. Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

    Hinweis:

    Hilfreich wäre, wenn Sie bei persönlicher Vorsprache Ihr Stammbuch mit vorlegen, da wir aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen können.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    • §§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Die Wohnsitzanmeldung ist persönlich nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord möglich.

    Im Anschluss wird Ihnen die Anmeldebestätigung direkt ausgehändigt.

    Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch.

    Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.

    Für die Anmeldung einer Nebenwohnung in Oldenburg, ist der Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung auszufüllen (siehe Formulare).

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Nebenwohnsitzanmeldung vorzunehmen.

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie müssen Ihren neuen Nebenwohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Bei Anmeldung einer Nebenwohnung informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Hauptwohnung.

    Widerspruchsrecht:

    • Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de