Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Buxtehuder BürgerBüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
durchgehend geöffnet: Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Ortsbüro Hedendorf / Neukloster
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 09:00 – 12:00 Uhr Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr Freitags: geschlossen Samstags: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz