Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Schiffdorf - Fachbereich Ordnung
Adresse
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist für Besucher und Besucherinnen geöffnet von: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonisch erreichbar: Montag - Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12.00 Uhr Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Buck
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Fax: 04706 181-239
Telefon Festnetz: 04706 181-234
E-Mail: buck@schiffdorf.de
Frau Murken
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Fax: 04706 181-239
Telefon Festnetz: 04706 181-235
E-Mail: murken@schiffdorf.de
Herr Trochelmann
Internet
Weitere Informationen
Fachbereichsleiterin: Frau Schket
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz