Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Lachendorf - Fachbereich 2 - Bürgerservice, Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rehrkamp
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rehrkamp
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lachendorf Ortsmitte
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Bergmann
Telefon Festnetz: 05145 970-7823
E-Mail: petra.bergmann@lachendorf.de
Herr Rolf Kaupat
Telefon Festnetz: 05145 970-7824
E-Mail: rolf.kaupat@lachendorf.de
Internet
Formulare
SG Lachendorf: Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Keine behindertengerechte Toilette vorhanden.
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz