Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Harsum - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerservice@harsum.de
Telefon Festnetz: 05127 405-580
Kontaktperson
Frau Sonja Lehne
Hausanschrift
Fax: 05127 40544
E-Mail: sonja.lehne@harsum.de
Telefon Festnetz: 05127 405-132
E-Mail: buergerservice@harsum.de
Gemeinde Harsum - Gemeindeverwaltung Harsum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Lehne
Hausanschrift
E-Mail: buergerservice@harsum.de
Fax: 05127 40544
Telefon Festnetz: 05127 405-132
E-Mail: sonja.lehne@harsum.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz