Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz: Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz noch eine Nebenwohnung bewohnen, ist es der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt zu melden, in deren Zuständigkeitsbezirk die Nebenwohnung liegt.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz noch eine Nebenwohnung bewohnen, ist es der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt zu melden, in deren Zuständigkeitsbezirk die Nebenwohnung liegt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hahlestraße 1

    37434 Gieboldehausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05528 202-0

    E-Mail: buergerbuero@sg-gieboldehausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2022 (von: Webservice, Samtgemeind Gieboldehausen)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeind Gieboldehausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz: Anmeldung als Nebenwohnsitzes

    • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) – sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen).
      Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit und im Einzelfall auch den Nachweis, dass das Kind mit Ihnen zuziehen darf.
      • Zusätzlich bei verheirateten/verpartnerten die Eheurkunde im Original
      • Zusätzlich bei geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
      • Zusätzlich bei verwitweten die Sterbeurkunde im Original

    Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.

    • Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
    • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) - sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen).
      Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit und im Einzelfall auch den Nachweis, dass das Kind mit Ihnen zuziehen darf.
      • Zusätzlich bei verheirateten/verpartnerten die Eheurkunde im Original
      • Zusätzlich bei geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
      • Zusätzlich bei verwitweten die Sterbeurkunde im Original

    Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.

    • Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)