Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz: Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz noch eine Nebenwohnung bewohnen, ist es der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt zu melden, in deren Zuständigkeitsbezirk die Nebenwohnung liegt.
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz noch eine Nebenwohnung bewohnen, ist es der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt zu melden, in deren Zuständigkeitsbezirk die Nebenwohnung liegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz: Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) – sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen).
Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit und im Einzelfall auch den Nachweis, dass das Kind mit Ihnen zuziehen darf.- Zusätzlich bei verheirateten/verpartnerten die Eheurkunde im Original
- Zusätzlich bei geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
- Zusätzlich bei verwitweten die Sterbeurkunde im Original
Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.
- Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
- Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) - sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen).
Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit und im Einzelfall auch den Nachweis, dass das Kind mit Ihnen zuziehen darf.- Zusätzlich bei verheirateten/verpartnerten die Eheurkunde im Original
- Zusätzlich bei geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
- Zusätzlich bei verwitweten die Sterbeurkunde im Original
Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.
- Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
Formulare
Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz: Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz