Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Service-Büro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Lengede: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Lengede: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bußgeld: 0,001 € - 1.000,00 €
Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bußgeld: 0,001 € - 1.000,00 €
Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Lengede: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz