Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Ansprechpartner
Stadt Wittingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Links vom Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wittingen, Rathaus
Linie:- Bus: 120, 121, 125, 137, 138
- Haltestelle: Wittingen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Braunschweig - Wittingen - Uelzen
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 05831 262-0
Telefon Festnetz: 05831 261-214
Telefon Festnetz: 05831 261-215
Telefon Festnetz: 05831 261-213
Telefon Festnetz: 05831 261-212
E-Mail: stadt@wittingen.eu
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung als Nebenwohnsitz