Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterstraße 1

    26826 Weener

    Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Weener, Neue Straße

    Bus: 620

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1440

    26821 Weener

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Besuch des Rathauses der Stadt Weener (Ems) inklusive das Bauamt und die Touristinformation nur nach voriger Terminabsprache möglich. Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) Montag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Mittwoch + Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Tourist Information vom 01.05. - 30.09. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - Donnerstags: 8.00 Uhr - 17.30 Uhr Feitag: 8.00 Uhr - 15.00 Uhr vom 01.10. – 30.04. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Donnerstag: 8.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Übrige Bereiche des Rathauses (außer Sozialamt) Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Sozialamt Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2018 (von: Kuper, Sabrina)

    Technisch geändert am 11.05.2020 (von: Kuper, Sabrina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)