Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Moormerland
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busverkehr
Linie:- Bus: Linie 481 Haltestelle Am Kirchweg, 350m Fußweg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro montags, dienstags 8:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Sozialamt montags, dienstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Übrige Bereiche montags, dienstags 8:30-12:30Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr donnerstags 14:30-17:00Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Moormerland
Empfänger: Gemeinde Moormerland
IBAN: DE89 2855 0000 0012 8033 42
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Moormerland
Empfänger: Gemeinde Moormerland
IBAN: DE13 2856 3749 0030 1248 00
BIC: GENODEF1MML
Bankinstitut: Raiffeisenbank Moormerland
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes