Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hage - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfachadresse
Postfach 1160
26519 Hage
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ilona Gutsche
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-29
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-23
E-Mail: ilona.gutsche@sg-hage.de
Frau Sophia Bender
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfachadresse
Postfach 1160
26519 Hage
Telefon Festnetz: 04931 1899-24
Fax: 04931 1899-29
E-Mail: sophia.bender@sg-hage.de
Frau Lena Garrelts
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-29
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-25
E-Mail: lena.garrelts@sg-hage.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes