Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 4

    29439 Lüchow (Wendland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus Lüchow - Bürgerbüro mit Einwohnermelde- und Standesamt im Amtsweg 4, 29439 Lüchow (Wendland): Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Öffnungszeiten Rathaus Clenze - Einwohnermelde- und Standesamt in 29459 Clenze, Lüchower Str. 13 a Montag, Donnerstag, Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr Sollten Ihnen diese Zeiten nicht zusagen, können Sie gerne einen individuellen Termin vereinbaren. Für gewünschte Termine im Bürgerbüro wählen Sie bitte Tel.: 05841/126-520 und für andere Abteilungen Tel.: 05841/126-0

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 126-520

    E-Mail: buergerservice@luechow-wendland.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2025

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024