Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Beschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Cremlingen - Melde- und Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostdeutsche Straße 22

    38162 Cremlingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rechts neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cremlingen, Emil-Berg-Straße
      Linie:
      • Bus: 430

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05306 802-47

    Telefon Festnetz: 05306 802-69

    Telefon Festnetz: 05306 802-38

    Fax: 05306 802-60

    E-Mail: meldeamt@cremlingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Cremlingen

    Empfänger: Gemeinde Cremlingen

    IBAN: DE84 2709 2555 4107 1069 00

    BIC: GENODEF1WFV

    Bankinstitut: Volksbank WF-SZ

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Fristen

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de