Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Ansprechpartner
Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Bürgerbüro, Standesamt & Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag - Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr nur nach vorheriger Terminabsprache!
Kontakt
Telefon Festnetz: 05323 931-0
Kontaktperson
Frau A. Funke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-447
Frau K. Kühl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-446
Herr N.-J. Mohldenke
Postanschrift
An der Marktkirche 8
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-448
Frau P. Weiser-Pfohl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-445
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Personalausweis oder Reisepass(wenn vorhanden: gültiger Aufenthaltstitel)
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.05.2023
Stichwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes