Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postfachadresse
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes