Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Westoverledingen - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100262
26804 Westoverledingen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
Anzahl: 170 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Westoverledingen, Ihrener Straße
Linie:- Bus: Linie 600
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00
BIC: GENODEF1WEF
Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer
Gemeinde Westoverledingen
Empfänger: Gemeinde Westoverledingen
IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00
BIC: GENODEF1LER
Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle, Wahlbüro
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes