Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dornum - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schatthauser Straße 9

    26553 Dornum

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Dornum Rathaus
      Linie:
      • Bus: 312, 314, 368, K1, K3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Hintereingang ist barreriefrei erreichbar, sowie die Polizei, das Bürger- und Ordnungsamt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04933 9189-17

    Fax: 04933 9189-89

    E-Mail: info@gemeinde-dornum.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 04933 9189-17

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 04933 9189-16

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Fristen

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de