Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    26215 Wiefelstede

    Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Wiefelstede, Kirchstraße

    Bus: K.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04402 965-132

    Telefon Festnetz: 04402 965-133

    Telefon Festnetz: 04402 965-136

    Telefon Festnetz: 04402 965-137

    E-Mail: buergerbuero@wiefelstede.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00

    Bankinstitut: Oldenburger Volksbank

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50

    Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2021 (von: Rohloff, Bernd)

    Technisch geändert am 22.12.2022 (von: Rohloff, Bernd)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)