Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Bispingen - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:00 Uhr* Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr  (*Mo.-Fr.: Ein Besuch des Rathaus ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, paydirekt, Girocard, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Paypal
Bankverbindung
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE96 2406 0300 4800 2348 00
BIC: GENODEF1NBU
Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide eG
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE41 2585 1660 0000 8066 61
BIC: NOLADE21SOL
Bankinstitut: Kreissparkasse Soltau
Stichwörter
Bürgerbüro, Fachbereich 3
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes