Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, wenn sich der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neu Wulmstorf befindet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, wenn sich der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neu Wulmstorf befindet.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de
E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes - AntragAntrag für die Abmeldung eines Wohnsitzes in der Gemeinde Neu Wulmstorf. Bitte eine Ausweiskopie und die Wohnungsgeberbescheinigung beifügen.
- Abmeldung eines Wohnsitzes - AntragAntrag für die Abmeldung eines Wohnsitzes in der Gemeinde Neu Wulmstorf. Bitte eine Ausweiskopie und die Wohnungsgeberbescheinigung beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes