Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Heiko Räther
Lukas Kaesler
Swenja Bethmann
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-187
E-Mail: s.bethmann@bad-salzdetfurth.de
Dominic Borchert
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-202
E-Mail: d.borchert@bad-salzdetfurth.de
Petra Briehl
Kevin Bütefisch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-121
Fax: 05063 999-111
E-Mail: k.buetefisch@bad-salzdetfurth.de
Melanie Gerlach
Stefan Hoffmeister
Sonja Klima
Carola Koch
Pascal Loth
Christoph Oeltze
Tina Otto
Monika Plünnecke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-150
Fax: 05063 999-111
E-Mail: m.pluennecke@bad-salzdetfurth.de
Josef Ringe-Krause
Jeniffer Roggatz
Petra Schmette
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-188
E-Mail: p.schmette@bad-salzdetfurth.de
Monika Socha
Jörg Werner
Andrea Wiese
Birgit Ziemann
Eike Hillebrecht
Lara Hache
Florian Laue
Darleen Mühlke
Tobias Neubauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-181
Fax: 05063 999-111
E-Mail: t.neubauer@bad-salzdetfurth.de
Michelle Pape
Internet
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Lara Hache
Sonja Klima
Andrea Wiese
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Christopher Block
Sina Gebhardt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-144
Fax: 05063 999-111
E-Mail: s.gebhardt@bad-salzdetfurth.de
Andrea Wiese
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel