Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Hinweise für Laatzen: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Ausweisdokumente, ggf. elektronische Aufenthaltstitel oder Passersatzpapiere
- ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihres Kindes
- Ausweisdokumente, ggf. elektronische Aufenthaltstitel oder Passersatzpapiere
- ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihres Kindes
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Laatzen: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.
Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die ins Ausland verziehen, können durch Angabe ihrer genauen Auslandsanschrift über anstehende Bundestags- und Europawahlen informiert werden. Bereits ins Ausland Verzogene können ihrer letzten inländischen Meldebehörde zu diesem Zweck eine aktuelle Auslandsanschrift angeben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel