• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Beschreibung

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Hahlestraße 1

37434 Gieboldehausen

Kontakt

Telefon Festnetz: 05528 202-0

E-Mail: buergerbuero@sg-gieboldehausen.de

Version

Technisch erstellt am 23.02.2022

Technisch geändert am 23.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Meldeschein

Hinweise für Gieboldehausen: Wohnsitz: Abmeldung des Hauptwohnsitzes

  • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) – sofern vorhanden!).
  • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass/Nationalpass und elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) - sofern vorhanden!).

Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

Version

Technisch erstellt am 28.05.2014

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Statuswechsel, Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024