Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Bovenden: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt beim Bürgerbüro des Flecken Bovenden.
Die Zuständigkeit liegt beim Bürgerbüro des Flecken Bovenden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweise für Bovenden: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0551 8201-0
Fax: 0551 8201-288
Kontaktperson
Frau Ackerhans
Frau Dollinger
Frau Münchow
Frau Jahns
Frau Kunze
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Hinweise für Bovenden: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel