Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Bovenden: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Die Zuständigkeit liegt beim Bürgerbüro des Flecken Bovenden.

    Die Zuständigkeit liegt beim Bürgerbüro des Flecken Bovenden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Hinweise für Bovenden: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    37120 Bovenden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 8201-0

    Fax: 0551 8201-288

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: Webservice, Flecken Bovenden)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Flecken Bovenden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Hinweise für Bovenden: Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes, Statuswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)