Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 4.1 Bürgerbüro, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rauthaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00
BIC: GENODEF1WWM
Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Niedersachsen: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde