Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Rothenfelde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gesundheutstherme/Freibad
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Kurmittelhaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, ZOB
Linie:- Bus: 466, 467, 475
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, Gesundheitstherme
Linie:- Bus: 466
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Bartholomé
Herr Jan Prövestmann (Abteilungsleitung)
Frau Iris Behmerburg-Olbricht
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: familien@bad-rothenfelde.de
Herr Stephan Breitzke
Frau Nadine Dreß
Frau Gabriele Eckelkamp
Frau Charline Focken
Herr Matthias Gruben
Frau Katja Kriete-Daniel
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: jugendzentrum@bad-rothenfelde.de
Frau Sabine Leclercq-Fröbel
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 2218-113
Fax: +49 5424 2218-129
E-Mail: froebel@bad-rothenfelde.de
Herr Stefan Lönker
Herr Ulrich Lytze
Herr Stephan Nielsen
Frau Dr. Imke Panajotow-Pilz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 4759
Herr Axel Pfeiffer
Frau Marianne Poppenga
Herr Ulrich Priewe
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 399091
Herr Günter Rolf (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-162
Fax: +49 5424 223-196
E-Mail: rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Muharrem Sert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-189
Fax: +49 5424 223-194
E-Mail: sert@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Uwe Spriewald
Frau Cynthia Steenken
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293856
Frau Sandra Warnecke
Frau Petra Warning-Schröder
Frau Carolin Wiemeyer
Frau Denise Windmann
Frau Anja Wolf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-179
Fax: +49 5424 223-197
E-Mail: wolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland