Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 4

    29439 Lüchow (Wendland)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Amtshaus - Bürgerbüro mit Einwohnermelde- und Standesamt im Amtsweg 4, 29439 Lüchow: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr Freie Abholtermine ohne Terminabsprache für bereits beantragte Personalausweise / Reisepässe : Jeden Dienstag von 15.00 bis 16.00 Uhr und jeden Mittwoch von 11.00 bis 12.00 Uhr. Öffnungszeiten Rathaus Lüchow im Amtsweg 4 Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Standesamt in Clenze, Lüchower Str. 13 a Montag, Donnerstag, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 126

    Fax: 05841 126-279

    E-Mail: samtgemeinde@luechow-wendland.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2023 (von: Webservice, Samtgemeinde Lüchow (Wendland))

    Technisch geändert am 22.12.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Lüchow (Wendland))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Clenze, Lüchower Straße 13 a

    29459 Clenze

    Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Amtshof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Amtshaus Lüchow, Theodor-Körner-Straße 4

    29439 Lüchow (Wendland)

    Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Amtshof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@luechow-wendland.de

    Telefon Festnetz: +49 5841126-511

    Fax: +49 5841126-525

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Samtgemeinde Lüchow Webservice)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Hinweise für Niedersachsen: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)