Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Stadthagen: Sterbeurkunde

    Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.

    Falls Sie später weitere Urkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt anfordern, dass den Sterbefall beurkundet hat.

    Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:

    1. Beglaubigte Abschriften (Gebühr 10,00 €
    2. Heirats-, Geburts-und Sterbeurkunden (Gebühr je 10,00 €)

    Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.

    Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf eines der nachstehend aufgeführten Konten unserer Stadtkasse zu überweisen.

    Konten unserer Stadtkasse:

    Sparkasse Schaumburg IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50   BIC: NOLADE21SHG

    Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.

    Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.

    Falls Sie später weitere Urkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt anfordern, dass den Sterbefall beurkundet hat.

    Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:

    1. Beglaubigte Abschriften (Gebühr 10,00 €
    2. Heirats-, Geburts-und Sterbeurkunden (Gebühr je 10,00 €)

    Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.

    Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf eines der nachstehend aufgeführten Konten unserer Stadtkasse zu überweisen.

    Konten unserer Stadtkasse:

    Sparkasse Schaumburg IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG

    Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Für Stadthagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niedersachsen: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)