Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Niedersachsen: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sulingen: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Für die Anforderung von Urkunden empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt in Sulingen per Mail oder Telefon.
Um unnötige Kosten und Zeit zu sparen, nutzen Sie bitte keine Fremdanbieter, die Ihre Urkundenanforderung lediglich an uns weiterleiten und dafür Gebühren erheben.
Für die Anforderung von Urkunden empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt in Sulingen per Mail oder Telefon.
Um unnötige Kosten und Zeit zu sparen, nutzen Sie bitte keine Fremdanbieter, die Ihre Urkundenanforderung lediglich an uns weiterleiten und dafür Gebühren erheben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde