Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Allgemeine Informationen

    Stirbt ein*e Deutsche*r im Ausland, kann dieser Sterbefall in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden. Hinterbliebene oder sonstige berechtigte Personen haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten.

    Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet.

    Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Sterbeurkunde erledigt werden.



    Allgemeine Informationen

    Stirbt ein*e Deutsche*r im Ausland, kann dieser Sterbefall in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden. Hinterbliebene oder sonstige berechtigte Personen haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten.

    Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet.

    Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Sterbeurkunde erledigt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Hatte die verstorbene Personen ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, nimmt das dafür örtlich zuständige Standesamt die Beurkundung vor; ansonsten ist das Standesamt des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes des*r Antragsstellers*in zuständig.

    Hält sich der*die Antragsteller*in im Ausland auf, kann der Antrag auch über die zuständige deutsche Auslandsvertretung vor Ort gestellt werden.

    Hatte die verstorbene Personen ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, nimmt das dafür örtlich zuständige Standesamt die Beurkundung vor; ansonsten ist das Standesamt des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes des*r Antragsstellers*in zuständig.

    Hält sich der*die Antragsteller*in im Ausland auf, kann der Antrag auch über die zuständige deutsche Auslandsvertretung vor Ort gestellt werden.

    Ansprechpartner

    32.31.3 - Beurkundung Geburten und Sterbefälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 10:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: 10:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-41295

    Fax: +49 511 168-49396

    E-Mail: 32.31.3@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Anreise Bahn: 3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI-Arena) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    • Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
    • Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    §36 Personenstandsgesetz (PStG)

    §36 Personenstandsgesetz (PStG)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Niedersachsen: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig.

    Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)