Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Hinweise für Stadthagen: Sterbeurkunde

    Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.

    Falls Sie später weitere Urkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt anfordern, dass den Sterbefall beurkundet hat.

    Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:

    1. Beglaubigte Abschriften (Gebühr 10,00 €
    2. Heirats-, Geburts-und Sterbeurkunden (Gebühr je 10,00 €)

    Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.

    Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf eines der nachstehend aufgeführten Konten unserer Stadtkasse zu überweisen.

    Konten unserer Stadtkasse:

    Sparkasse Schaumburg IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50   BIC: NOLADE21SHG

    Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.

    Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.

    Falls Sie später weitere Urkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt anfordern, dass den Sterbefall beurkundet hat.

    Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:

    1. Beglaubigte Abschriften (Gebühr 10,00 €
    2. Heirats-, Geburts-und Sterbeurkunden (Gebühr je 10,00 €)

    Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.

    Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf eines der nachstehend aufgeführten Konten unserer Stadtkasse zu überweisen.

    Konten unserer Stadtkasse:

    Sparkasse Schaumburg IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG

    Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Stadt Berlin - Standesamt I

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 28.03.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.0 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)