Bestattungskosten Übernahme
Beschreibung
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern
- und die Geschwister
Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 3 BestattG für die Bestattung zu sorgen.
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover, in dem/der die Person verstorben ist. Hat die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen, ist abzustellen auf den Landkreis, die kreisfreie Stadt und die Region Hannover, in dem/der die Leistungen gewährt wurden.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten für... ...Leistungen an Asylbewerber und Sozialhilfe / Grundsicherung Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Bereich in Verbindung zu setzen und telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gerne die ggf. bekannten Kontaktdaten oder melden Sie sich im Vorzimmer: Ulrike Braase Assistenz der Bereichsleitung [ ] Soziales Vincent-Lübeck-Straße 2 27474 Cuxhaven Karte anzeigen Telefon: 04721 66-2304 Fax: 04721 66-270357 E-Mail: u.braase(at)landkreis-cuxhaven.de [ mailto:u.braase@landkreis-cuxhaven.de ] Raum: 166 Nachricht schreiben [ ] Adresse exportieren [ ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2304
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
§ 74 SGB XII garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die "erforderlichen Kosten". Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.09.2018
Stichwörter
Bestattungskosten Übernahme