Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.
Hinweise für Delmenhorst: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Jugendhilfe in Gerichtsverfahren
Beschreibung
Das Sachgebiet Jugendhilfe in Gerichtsverfahren hat zwei Aufgabenschwerpunkte:
Die Jugendgerichtshilfe informiert, begleitet und unterstützt straffällig gewordene junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren im gesamten Strafverfahren. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist sie zudem Ansprechpartner für die Eltern.
Die zuständigen Mitarbeiter sind unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Im Vordergrund stehen die Betroffenen und nicht deren Straftat. Die Jugendgerichtshilfe ist weder Ankläger noch Anwalt.
Angebote und Aufgaben:
- Informierung über das Strafverfahren und seine Folgen
- Begleitung des jungen Menschen zur Hauptverhandlung
- Empfehlung einer gerichtlichen Maßnahme
- Unterstützung bei Problemen des jungen Menschen in Familie, Schule, Freizeit und Lehr-/Arbeitsstelle
- Beratung während einer Untersuchungshaft aufgrund einer schwerwiegenden Straftat
- Klärung einer Arrest-/Haftvermeidung bei schweren Straftaten
- Vermittlung und Begleitung gerichtlicher Weisungen und Auflagen
Angebote und Aufgaben der Jugendhilfe im Familienverfahren:
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung in Fragen des Personensorge- und Umgangsrechts
- Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Ohne Wissen und Einverständnis werden keine persönlichen Daten erhoben, festgehalten und weitergeleitet.
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Kontakt
E-Mail: jugendhilfe-in-gerichtsverfahren@delmenhorst.de
Telefon Festnetz: 04221 992568
Fax: 04221 99141930
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014
Metainformation
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