Jugendgerichtshilfe

    Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Beschreibung

    Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

    Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.

    Hinweise für Stade: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Allgemeine Informationen

    Die Jugendgerichtshilfe wird bei Strafverfahren gegen Jugendliche (14 -17 Jahre) und Heranwachsende ( 18-20 Jahre ) im gerichtlichen Verfahren beteiligt. Wir begleiten die Betroffenen durch das Strafverfahren und informieren Gericht und Staatsanwaltschaft über Entwicklung und soziale Umfeld der Täterinnen und Täter.

    Dabei sind wir weder deren Verteidiger noch Ankläger. Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, in das Jugendstrafverfahren die erzieherischen Aspekte einzubringen, um dem Gericht zu helfen, individuell und damit besonders wirksam zu reagieren, damit eine Wiederholungstat verhindert wird.
    In geeigneten Fällen führen wir auch einen Täter-Opfer-Ausgleich durch. Häufiger ist aber die Umsetzung und Betreuung gerichtlicher Weisungen, z.B. Arbeitsauflagen, nach der Hauptverhandlung unsere Aufgabe.

    Natürlich können Sie sich aber auch außerhalb eines Strafverfahrens an die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe wenden, wenn Sie Fragen zu Jugendkriminalität und Jugendstrafverfahren haben.



    Allgemeine Informationen

    Die Jugendgerichtshilfe wird bei Strafverfahren gegen Jugendliche (14 -17 Jahre) und Heranwachsende ( 18-20 Jahre ) im gerichtlichen Verfahren beteiligt. Wir begleiten die Betroffenen durch das Strafverfahren und informieren Gericht und Staatsanwaltschaft über Entwicklung und soziale Umfeld der Täterinnen und Täter.

    Dabei sind wir weder deren Verteidiger noch Ankläger. Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, in das Jugendstrafverfahren die erzieherischen Aspekte einzubringen, um dem Gericht zu helfen, individuell und damit besonders wirksam zu reagieren, damit eine Wiederholungstat verhindert wird.
    In geeigneten Fällen führen wir auch einen Täter-Opfer-Ausgleich durch. Häufiger ist aber die Umsetzung und Betreuung gerichtlicher Weisungen, z.B. Arbeitsauflagen, nach der Hauptverhandlung unsere Aufgabe.

    Natürlich können Sie sich aber auch außerhalb eines Strafverfahrens an die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe wenden, wenn Sie Fragen zu Jugendkriminalität und Jugendstrafverfahren haben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

    Ansprechpartner

    Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Staatsarchiv 3

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-5111

    Fax: 04141 12-5113

    E-Mail: jugend@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2014 (von: Mai, Susanne)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)