Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.
Hinweise für Harburg: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Bei jedem Jugendstrafverfahren gegen einen jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren bindet das Jugendgericht die Jugendgerichtshilfe ein.
Die sozialpädagogischen Miarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe beraten den jungen Menschen (bei Minderjährigen auch die Eltern), erklären den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und geben zur Gerichtsverhandlung Anregungen zur Situation des jungen Menschen für Staatsanwaltschaft und Gericht.
Auch nach dem Jugendstrafverfahren kann die Jugendgerichtshilfe beraten und Unterstützung geben. Zudem kann eine Konfliktschlichtung in Strafsachen (Täter-Opfer-Ausgleich, TOA) angeboten werden.
Die Angebote der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig und kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen sind weder Ankläger noch Verteidiger.
Bei jedem Jugendstrafverfahren gegen einen jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren bindet das Jugendgericht die Jugendgerichtshilfe ein.
Die sozialpädagogischen Miarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe beraten den jungen Menschen (bei Minderjährigen auch die Eltern), erklären den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und geben zur Gerichtsverhandlung Anregungen zur Situation des jungen Menschen für Staatsanwaltschaft und Gericht.
Auch nach dem Jugendstrafverfahren kann die Jugendgerichtshilfe beraten und Unterstützung geben. Zudem kann eine Konfliktschlichtung in Strafsachen (Täter-Opfer-Ausgleich, TOA) angeboten werden.
Die Angebote der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig und kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen sind weder Ankläger noch Verteidiger.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Hinweise für Harburg: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Ansprechpartnerinnen (Termine nur nach Absprache):
Frau Dücker
für Elbmarsch, Seevetal, Stelle und Winsen
T: 04171 693-481
F: 04171 693-342
E-Mail: c.duecker@lkharburg.de
Frau Siegel
für Neu Wulmstorf, Tostedt, Hollenstedt, Hanstedt, Salzhausen; Konfliktschlichtung in Strafsachen (TOA)
T: 04171 693-482
F: 04171 693-342
E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de
Herr Peper
für Rosengarten, Jesteburg und Buchholz
T: 04171 693-772
F: 04171 693-342
E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de
Ansprechpartnerinnen (Termine nur nach Absprache):
Frau Dücker
für Elbmarsch, Seevetal, Stelle und Winsen
T: 04171 693-481
F: 04171 693-342
E-Mail: c.duecker@lkharburg.de
Frau Siegel
für Neu Wulmstorf, Tostedt, Hollenstedt, Hanstedt, Salzhausen; Konfliktschlichtung in Strafsachen (TOA)
T: 04171 693-482
F: 04171 693-342
E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de
Herr Peper
für Rosengarten, Jesteburg und Buchholz
T: 04171 693-772
F: 04171 693-342
E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014
Metainformation
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