Jugendgerichtshilfe

    Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Beschreibung

    Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

    Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 11

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    • Frau Mensching
      Zuständig für
      • Kennummer: Auenhagen, Beckedorf, Hagenburg, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Meerbeck, Niederwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Schwenstraße 3

      31675 Bückeburg

      Fax: +49 5721 7035109

      Telefon Festnetz: +49 5721 7035108

      E-Mail: asd.bueckeburg@schaumburg.de

    • Frau Acikyol
      Zuständig für
      • Kennummer: Auenhagen, Beckedorf, Hagenburg, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Meerbeck, Niederwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Am Krankenhaus 1

      31655 Stadthagen

      Telefon Festnetz: +49 5721 7032484

      Fax: +49 5721 7032430

      E-Mail: sd.leitung.jugendamt@schaumburg.de

    • Frau Böhm-Anke
      Zuständig für
      • Kennummer: Ahnsen, Auetal, Auhagen, Bad Eilsen, Beckendorf, Buchholz, Hagenburg, Heeßen, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüdersfeld, Luhden, Meerbeck,Niedernwöhren, Nordsehl, Obernkirchen, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Eilsener Straße 15

      31683 Obernkirchen

      Telefon Festnetz: +49 5721 7036212

      Fax: +49 5721 7035370

      E-Mail: asd.obernkirchen@schaumburg.de

    • Herr Wilczewski
      Zuständig für
      • Kennummer: Auhagen, Beckedorf, Hagenburg, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüderfeld, Meerbeck, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Grüner Weg 9 a

      31698 Obernkirchen

      Telefon Festnetz: +49 5721 7035502

      Fax: +49 5721 7035520

      E-Mail: asd.lindhorst@schaumburg.de

    • Frau Bulger
      Zuständig für
      • Kennummer: Auhagen, Beckedorf, Hagenburg, Heuerßen, Lauenhagen, Lindhorst, Lüderfeld, Meerbeck, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Sachsenhagen, Wiedensahl, Wölpinghausen
      Hausanschrift

      Grüner Weg 9 a

      31698 Obernkirchen

      Telefon Festnetz: +49 5721 7035351

      E-Mail: asd.lindhorst@schaumburg.de

    Weitere Informationen

    asd.badnenndorf@schaumburg.de asd.lindhorst@schaumburg.de asd.stadthagen@schaumburg.de asd.obernkirchen@schaumburg.de asd.bueckeburg@schaumburg.de asd.rinteln@schaumburg.de

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Verfahrensablauf

    Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de