Jugendgerichtshilfe

    Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Beschreibung

    Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

    Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.

    Hinweise für Diepholz: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Allgemeine Informationen

    Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.

    Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.

    Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Sie begleitet die jungen Menschen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht deren Eltern), während des gesamten Verfahrens.

    Zum anderen unterstützt sie die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.

    Aufgaben der Jugendgerichtshilfe

    Information und Beratung über

    • den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
    • die möglichen Folgen der Straftat
    • Datenschutz und Vertrauensschutz
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

    bei Problemen und Schwierigkeiten in

    • Schule, Beruf und Ausbildung
    • Familie und Wohnen
    • Freizeit
    • Schulden


    Berichterstattung

    an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation
    • Zukunftsperspektiven
    • Hintergründe der Straftat
    • Jugendhilfemaßnahmen

    jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft

    Vermittlung und Begleitung

    von Jugendhilfemaßnahmen, wie z. B. ambulanter Erziehungshilfe, betreutem Wohnen, etc.

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von uns selbst durchgeführt oder vermittelt

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote

    Haftentscheidungshilfe

    • Abklären der momentanen Lebenssituation
    • Verständigung der nächste Angehörigen
    • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
    • Vermeidung von Untersuchungshaft


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

    Ansprechpartner

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzhornstr. 4

    49356 Diepholz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Verfahrensablauf

    Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Diepholz: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Die Jugendhilfe im Straßverfahren des Landkreises Diepholz arbeitet eng mit dem Verein "Kontakt e.V." zusammen.

    Die Mitarbeiter des Vereins organisieren für den gesamten Landkreis Diepholz die sog. Ambulanten Maßnahmen nach § 10JGG (Betreuungsangebote für junge Straffällige). Das Angebot ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de