Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.
Hinweise für Diepholz: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.
Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Sie begleitet die jungen Menschen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht deren Eltern), während des gesamten Verfahrens.
Zum anderen unterstützt sie die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Information und Beratung über
- den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
- die möglichen Folgen der Straftat
- Datenschutz und Vertrauensschutz
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung
- Familie und Wohnen
- Freizeit
- Schulden
Berichterstattung
an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation
- Zukunftsperspektiven
- Hintergründe der Straftat
- Jugendhilfemaßnahmen
jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft
Vermittlung und Begleitung
von Jugendhilfemaßnahmen, wie z. B. ambulanter Erziehungshilfe, betreutem Wohnen, etc.
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von uns selbst durchgeführt oder vermittelt
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
Haftentscheidungshilfe
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.
Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Sie begleitet die jungen Menschen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht deren Eltern), während des gesamten Verfahrens.
Zum anderen unterstützt sie die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Information und Beratung über
- den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
- die möglichen Folgen der Straftat
- Datenschutz und Vertrauensschutz
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung
- Familie und Wohnen
- Freizeit
- Schulden
Berichterstattung
an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation
- Zukunftsperspektiven
- Hintergründe der Straftat
- Jugendhilfemaßnahmen
jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft
Vermittlung und Begleitung
von Jugendhilfemaßnahmen, wie z. B. ambulanter Erziehungshilfe, betreutem Wohnen, etc.
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von uns selbst durchgeführt oder vermittelt
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
Haftentscheidungshilfe
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Ansprechpartner
Jugendhilfe im Strafverfahren
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Patrice Kern
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Weyhe, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Fax: 04242 976-4946
Telefon Festnetz: 04242 976-4240
E-Mail: patrice.kern@diepholz.de
Frau Carina Stein
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Diepholz, Gemeinde Wagenfeld, Samtgemeinden Barnstorf, Kirchdorf, Lemförde, Rehden, Schwaförden und Siedenburg, Stadt Sulingen (A-M)
E-Mail: carina.stein@diepholz.de
Telefon Festnetz: 05441 976-1124
Fax: 05441 976-1754
Frau Ines Lyssy
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Syke, Gemeinde Stuhr
E-Mail: ines.lyssy@diepholz.de
Telefon Festnetz: 04242 976-4239
Frau Anita Schulte
Zuständig für
- Sonstiges: Städte Bassum, Twistringen und Sulingen (N-Z)
Telefon Festnetz: 04242 976-4232
E-Mail: anita.schulte@diepholz.de
Fax: 04242 976-4946
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Diepholz: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Die Jugendhilfe im Straßverfahren des Landkreises Diepholz arbeitet eng mit dem Verein „Kontakt e.V." zusammen.
Die Mitarbeiter des Vereins organisieren für den gesamten Landkreis Diepholz die sog. Ambulanten Maßnahmen nach § 10JGG (Betreuungsangebote für junge Straffällige). Das Angebot ist kostenlos.
Die Jugendhilfe im Straßverfahren des Landkreises Diepholz arbeitet eng mit dem Verein "Kontakt e.V." zusammen.
Die Mitarbeiter des Vereins organisieren für den gesamten Landkreis Diepholz die sog. Ambulanten Maßnahmen nach § 10JGG (Betreuungsangebote für junge Straffällige). Das Angebot ist kostenlos.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014
Metainformation
- Ursprungsportal: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
- Ursprungsportal: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe in Diepholz
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