Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.
Hinweise für Hannover: Jugendhilfe im Strafverfahren
In jugendgerichtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren und deren Angehörige beraten, begleitet und unterstützt.
Die Zusammenarbeit mit den jungen Menschen während eines laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren. Im Vordergrund stehen nicht der Tatvorwurf, sondern die jeweilige individuelle Lebenssituation: Was hat zu dem Verhaltens des jungen Menschen geführt und wie können individuelle Bewältigungs- und Lösungsmöglichkeiten aussehen.
Die Mitarbeiter*innen berichten in der Gerichtsverhandlung unter anderem über die
- persönlichen Lebensumstände,
- erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte,
- erarbeiteten Bewältigungs- und Lösungsmöglichkeiten und
- gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen.
Nach dem Verfahren werden die Weisungen und Auflagen überwacht, die von der Staatsanwaltschaft oder von dem Gericht erteilt worden sind. Bei Bedarf werden die jungen Menschen und deren Angehörigen auch nach dem Verfahren beraten.
In jugendgerichtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren und deren Angehörige beraten, begleitet und unterstützt.
Die Zusammenarbeit mit den jungen Menschen während eines laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren. Im Vordergrund stehen nicht der Tatvorwurf, sondern die jeweilige individuelle Lebenssituation: Was hat zu dem Verhaltens des jungen Menschen geführt und wie können individuelle Bewältigungs- und Lösungsmöglichkeiten aussehen.
Die Mitarbeiter*innen berichten in der Gerichtsverhandlung unter anderem über die
- persönlichen Lebensumstände,
- erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte,
- erarbeiteten Bewältigungs- und Lösungsmöglichkeiten und
- gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen.
Nach dem Verfahren werden die Weisungen und Auflagen überwacht, die von der Staatsanwaltschaft oder von dem Gericht erteilt worden sind. Bei Bedarf werden die jungen Menschen und deren Angehörigen auch nach dem Verfahren beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Ansprechpartner
51.22.4 - Jugend- und Konflikthilfe im Strafverfahren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Jugendhilfe im Strafverfahren
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014