Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.
Hinweise für Salzgitter: Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Kinder, Jugend und Familie
Beschreibung
Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie ist als Teil der Stadtverwaltung für die umfangreichen Leistungen der Jugendhilfe zuständig.
Der effektivste Weg der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bereich, ist das Versenden einer Mail mit Ihrem Anliegen und gegebenenfalls Namen und Wohnort des Kindes an kinder-jugend-familie@stadt.salzgitter.de .
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
* Mo: 09:00 - 12:00 * Di: 09:00 - 12:00 * Do: 14:00 - 18:00 * Fr: 09:00 - 12:00 Wichtig: Bei einzelnen Angeboten des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie gibt es die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen mit den Mitarbeitern. Näheres unter Produkte & Dienstleistungen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 12.03.2014