Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte

    Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige

    Beschreibung

    Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    Fax: 05931 44-3621

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Ordnungsangelegenheiten, Aschendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 32

    26871 Aschendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 65

    26882 Aschendorf

    Schuldnerberatung: Mi. u. Do. von 08:30 - 12.30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Raum 29, Tel.: 04962 501-3151

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr.: 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04962 501-0

    Fax: 04962 501-3200

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
    • Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
    • Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English