Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Beschreibung
Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
Hinweise für Schneverdingen: Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Hinweise für Schneverdingen: Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Ansprechpartner
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Michael Schmidt
FB III - Ordnung
Hausanschrift
Fax: 05193 93-190
Telefon Festnetz: 05193 93-300
E-Mail: andrea.dettmer@schneverdingen.de
Herr Kai Heumann
Herr Jens-Uwe Eimer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-906
Fax: 05193 93-190
E-Mail: jens.uwe.eimer@schneverdingen.de
Herr Björn-Rudolf Broocks
Frau Sandra Kutschke
Frau Dorit Schinschick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-612
Frau Swantje Böhling
Herr Börje Carlsson
Herr Andreas Jung
Frau Ann-Kathrin Miesner
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Ina Hanke
Herr Hans-Peter Heitmann
Stichwörter
Ordnungsamt
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Ordnungs- und Ausländerwesen, Jagd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Kontaktperson
Frau C. Rockmann
Herr A. Ebeling
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schneverdingen: Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis.
Voraussetzungen
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
- Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28.11.2013