Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Beschreibung
Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-1953
Gemeinde Wurster Nordseeküste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Rathäuser in Dorum und Nordholz ist die Vorwahl 04742 zu verwenden. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr zusätzlich Di. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr zusätzlich Do. 13.30 Uhr - 18.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
- Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
- Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anzeigefrist: 2 Wochen (vor Beginn des Betriebes der Schießstätte)
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Wurster Nordseeküste: Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28.11.2013