• Heiningen (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte

Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige

Beschreibung

Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Ansprechpartner

Abteilung 321 Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Adresse

Hausanschrift

Lindener Straße 15

38300 Wolfenbüttel

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, letzter Einlass 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, letzter Einlass 15:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, letzter Einlass 17:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung; Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, letzter Einlass 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, letzter Einlass 15:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, letzter Einlass 17:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 05331 840

Fax: 05331 84366

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 11.10.2017

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
  • Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
  • Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Anzeigefrist: 2 Wochen (vor Beginn des Betriebes der Schießstätte)

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28.11.2013

Version

Technisch erstellt am 16.01.2014

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024